Förderungen Bundesrepublik Deutschland
Beitrag der erneuerbaren Energien zum Endenergieverbrauch in Deutschland
Im Jahr 2021 wurden 19,7 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen.
Link zum Umweltbundesamt mit erneuerbare Energien (Allgemeine Informationen und Erklärungen)
Weitere Links zu Förderungen
Anlagen zur Wärmeerzeugung: BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung
Gefördert werden:
- Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
- Gas-Hybridheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
- Gasbrennwert-Heizungen (Renewabel Ready) mit 20 %
- Gas Hybridheizungen mit 30 %
- Solarthermieanlagen mit 30 %
- Biomasseheizungen mit 35 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
- Wärmepumpen mit 35 %
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35 % (beim Einsatz besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
- Gebäudenetze mit einem Anteil von mindestens 55 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme mit 30 %;
- Gebäudenetze mit einem Anteil von mindestens 75 % erneuerbarer Energien und/ oder unvermeidbarer Abwärme mit 35 %
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme oder Wärmenetz mit einem Primärenergiefakror von 0,6 mit 30 %;
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 55 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme oder Wärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von 0,25 mit 35 %
- Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Austauschprämie für Ölheizungen:
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann, beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage, ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlage zur Wärmeerzeugung errichtet wird:
- Gas-Hybridheizung
- Biomasseheizung
- Wärmepumpe
- EE-Hybridheizung
- Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien und/ oder unvermeidbarer Abwärme oder Wärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von höchstens 0,6.