Ökostromförderung

Ökostromförderung Tarife und Anspruch für Private + Betriebe

Gewährt werden Fördertarife für den in das Stromnetz eingespeisten Strom.

Für Photovoltaikanlagen unter 5kWp besteht generell kein Anspruch auf eine Tarif- bzw. Ökostromförderung – in diesen Fällen werden ausschließlich Investitionsförderungen (Landes –und /oder Bundesförderungen) vergeben.

Sollte jedoch ein Stromüberschuss bestehen, kann dieser zum aktuellen Marktpreis verkauft werden.

Förderungen der ÖMAG:

Die Ökostromabwicklungsstelle, kurz ÖMAG, bietet einen Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher. Förderfähig sind Anlagen mit einer Leistung von fünf bis 500 kWp. Die ÖMAG-Förderung setzt sich zusammen aus.

  1. Einem Einmalzuschuss für Solaranlagen über 250 Euro / kWp (höchstens 30 % der Gesamtinvestition)
  2.     Sowie einem Tarif für die Einspeisung des erzeugten Stroms von 7,06 ct / kWp über 13 Jahre Förderungszeitraum.

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert die Kosten von Solaranlagen sowohl für natürliche als juristische Personen seit dem 22.12.2020. Gefördert werden maximal bis 50 kWp einer Photovoltaik-Anlage. Der Fördersatz (höchstens 35 % der Gesamtinvestition) beträgt für Anlagen Photovoltaik-Anlagen Übergangsbestimmungen:

Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag im Rahmen dieser Übergangsbestimmungen im Zeitraum 23.05.2022 bis spätestens 21.01.2023 gestellt werden muss. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht mehr möglich.

 

AWS Investitionsprämie

Auch die aws Investitionsprämie ist eine Förderung für Solaranlagen vom Bund. Sie ist mit der ÖMAG-Förderung kombinierbar und soll insbesondere die österreichische Wirtschaft unterstützen. Förderfähig sind alle Unternehmen mit Sitz in Österreich.

  1. Gefördert werden Neuinvestitionen in netzgekoppelte PV-Anlagen und Stromspeichern, deren Umsetzung bis spätestens 28.02.2023 erfolgen. Bei Investitionen über 20 Millionen Euro verlängert sich der Stichtag bis zum 28.02.2025.
  2. Der Fördersatz beträgt 14 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, pro Unternehmen sind Fördersummen von 5.000 Euro bis 50 Millionen Euro möglich – ohne Umsatzsteuer.

Österreichweite Abwicklungsstelle für Ökostrom

Photovoltaik-, KWK-, Kleinwindkraft, -und Kleinwasserkraftanlagen

Die ÖMAG kümmert sich nebst der Förderabwicklung auch um die Verrechnung der Ökostromförderungen.

Die Höhe und Art der Förderung einer Solaranlage hängt von der Leistung und Nutzung der PV-Anlage ab. 

Folgende Aufgaben werden von der ÖMAG erfüllt:

  • Abnahme des Ökostroms von Anlagenbetreibern
  • tägliche Zuweisung des Ökostroms an die Stromhändler
  • Verwaltung der Förderkontingente
  • Abwicklung der Förderanträge

Bei Inanspruchnahme einer Investitionsförderung des Bundes und/oder aus dem Bundesländer-Förderprogramm kann der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom an ÖMAG zu Marktpreisen Aktueller Marktpreis gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012  (auf Basis Phelix-AT) abzüglich Ausgleichsenergieaufwendungen verkauft werden. Die Marktpreise werden auf der Webpage der E-Control quartalsweise veröffentlicht.